Inklusion

Präambel

Unsere Schule ist geprägt durch ein Miteinander von Schülerinnen und Schülern,
Eltern sowie Lehrerinnen und Lehrern. Dieses Miteinander wird unter der Beachtung der UN-Behindertenkonvention auch im inklusiven Bereich fortgesetzt. Inklusion ist nicht nur ein Ziel, sondern immer auch ein Weg hin zu einem Verständnis von heterogenen Lerngruppen und den individuellen Stärken und Schwächen jedes Menschen. Auf diesem Weg werden Schüler mit ihren Förderbedürfnissen in bestehende und neugebildete Klassen inkludiert. Ein Verhältnis von 20 zu max. 4 ist dabei die Zielvorgabe.
Artikel 3 Abs. 3 Satz 2 des Grundgesetzes bestimmt: „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“.
Die UN-Konvention schreibt in Artikel 24: „Menschen mit Behinderungen dürfen nicht aufgrund von Behinderung vom allgemeinen Bildungssystem und Kinder mit Behinderungen nicht aufgrund von Behinderung vom unentgeltlichen und obligatorischen Grundschulunterricht oder vom Besuch weiterführender Schulen ausgeschlossen werden“. Diese beiden Vorgaben sind die Grundlagen für den gemeinsamen Unterricht an allgemeinen Schulen, in denen die Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf Schüler der allgemeinen Schule sind. Dies bedeutet auch, dass die allgemeine Schule mit Unterstützung der Sonderpädagoginnen und –pädagogen verantwortlich für den Unterricht und die Förderung dieser Kinder ist.
(Hrsg. Schulamt oberbergischer Kreis: Standards für den Gemeinsamen Unterricht)


Es folgen Begriffserklärungen:


Inklusion ist eine Weiterentwicklung der bekannten Integration. Während man bei der Integration versucht, eine Person in ein bestehendes, als eher unveränderbar anzusehendes, System zu integrieren, versucht man bei der Inklusion, das System so anzupassen, dass ganz unterschiedliche Personen in diesem System eine Heimat finden können.
Zwei weitere wichtige Begriffe sind in diesem Zusammenhang Homogenität und Heterogenität.


Die Kennzeichen früherer Schulpolitik waren es, dass man bemüht war, Homogenität zu schaffen. Schüler mit gleichem Leistungsniveau, im gleichen Alter, aus der gleichen Umgebung (Und ganz früher sogar mit dem gleichen Geschlecht: Jungen-, und Mädchenschulen). Dabei wird es jedoch unweigerlich zu Ausgrenzungen kommen.
Man hat jedoch erkannt, dass Homogenität eine Illusion ist. Jede Gruppe ist von Natur aus heterogen. Jeder Mensch hat Stärken, Schwächen, individuelle Eigenschaften und manchmal benötigen einige mehr Unterstützung, um körperliche, emotionale oder geistige Beeinträchtigungen zu überwinden oder auszugleichen.
Inklusion ist dabei in einem Spannungsfeld zwischen dem was nötig ist, um der Heterogenität (Unterschiedlichkeit) zu begegnen und dem was möglich ist, weil Menschen trotz aller idealer Vorstellungen Menschen bleiben. Weil Lehrerstunden bei allem Engagement begrenzt sind oder weil räumliche Vorraussetzungen noch nicht verändert wurden.
Unsere Erfahrungen beziehen sich hierbei auf die Förderschwerpunkte: Emotionale und Soziale Entwicklung, Sprache und Lernen.

  • Emotionale und Soziale Entwicklung: ist ein Förderschwerpunkt, der beantragt wird, wenn Schüler sich und andere mit ihrem Verhalten gefährden, wenn ihre schulische, soziale und emotionale Entwicklung sich nicht ohne massive Unterstützung entfalten kann.
  • Sprache: wird beantragt, wenn die Sprachentwicklung eines Schülers die schulische Entwicklung massiv gefährdet.
  • Lernen: wird beantragt, wenn die kognitive Entwicklung eines Schülers und die Lernleistung stark eingeschränkt sind.
  • Hören: wird beantragt, wenn die Hörfähigkeit eingeschränkt ist und die Schülerinnen und Schüler mit Hörgeräten versorgt sind.
  • Körperliche und Motorische Entwicklung: wird beantragt, wenn es durch körperliche Einschränkungen zu einer Beeinträchtigung im Schulalltag kommt.

SuS mit einem oder mehrerer dieser Förderschwerpunkte steht in der Regel ein Nachteilsausgleich zu. Eine weitere Möglichkeit einen Nachteilsausgleich zu erhalten, ist die nachgewiesene Diagnose einer chronischen Erkrankung, wie z.B. Autismusspektrumsstörung, Spina Bifida oder Epilepsie aber auch eine Teilleistungsstörung wie LRS. Andere Erkrankungen oder Störungen fallen nicht unter diese Kategorie, wie z.B. AD(H)S oder Dyskalkulie. Ein Nachteilsausgleich kann die Leistungsbewertung betreffen aber auch den Zugang zu Lerninhalten. Nachteilsausgleiche werden formal von den Eltern beantragt und von der Klassenkonferenz (einschließlich Schulleitung und Sonderpädagoge) genehmigt. Diesem Antrag geht aber natürlich ein Beratungsprozess voraus.

 

Alle Schüler bewegen sich in ihrem Schulalltag innerhalb dreier großer Bereiche. Unsere Erfahrung ist es auch, dass viele Maßnahmen, die für Inklusionsschüler oder für Inklusionsklassen eingeplant wurden, allen Schülern nutzten und wir, so weit es organisatorisch möglich war, die Zielgruppe erweiterten.


 Innerhalb dieser Bereiche entstehen weitere Teilsegmente, die sich aber für den Schüler spürbar auswirken. Zum besseren Verständnis wird jedem Segment ein Bereich zugeordnet, der in Klammern dahinter vermerkt wird.

 


1 Konzeptentwicklung (betrifft alle drei Bereiche)

  • Schulinterne Konzeptentwicklung für den Bereich des Gemeinsamen Unterrichts (GU)
  • Mitarbeit bei der Erstellung und Weiterentwicklung der kompetenzbezogenen schulinternen Arbeitspläne
  • Verankerung des GU- Konzeptes im Schulprogramm

 

2 Diagnostik (Förderung)

Die HVRS beherbergt und verwaltet (für den gesamten Bereich Wipperfürth) eine Vielzahl von Testverfahren zur Beurteilung von Teilleistungsstörungen, Intelligenzentwicklung, Persönlichkeitsbeschreibungen und Sprachtests. Diagnostik ist aller Förderung Anfang und oft auch das Entscheidungskriterium für einen Nachteilsausgleich (siehe 3.3.).
Die Fach- und Klassenlehrer werden dabei durch interne Fortbildung und Beratung geschult und angehalten, Schülerverhalten und Leistungen einzuschätzen.
Die sonderpädagogische Lehrkraft ist verantwortlich und in vielen Fällen ausschließlich berechtigt für die Durchführung und Auswertung der verschiedenen Tests.
Insbesondere in der Erprobungsstufe, aber auch begleitend in den höheren Klassen, kommt dem Team aus Regelschullehrkraft und Sonderpädagoge eine wichtige Aufgabe zu: Ursachenfindung. Sonderpädagogischer Förderbedarf wird neben anderen Gründen auch deshalb festgeschrieben, weil die schulischen Leistungen ohne Unterstützung nicht oder nur eingeschränkt abgerufen werden können. Aber nicht immer sind diese Einschränkungen die Ursache für Schwierigkeiten in einem oder mehreren Fächern. Fachliche Überforderung kann ebenso Teil der Gesamtproblematik sein. Es ist sogar durchaus möglich, dass Überforderung seinerseits Verhaltensprobleme nach sich zieht. Daher ist Diagnostik eine Teamarbeit und braucht Zeit, um jeder Schülerin, jedem Schüler gerecht zu werden.
Wir an der HVRS sind der Meinung, dass eine Diagnostik nur dann sinnvoll ist, wenn sowohl Eltern damit einverstanden sind, als auch das Ergebnis zu durchführbaren Fördermaßnahmen, bzw. kompensatorischen Hilfen in Form von Nachteilausgleichen führt. Eine rein informative Diagnostik wird von uns abgelehnt.
Ein sonderpädagogischer Förderbedarf ist keine Eigenschaftsbeschreibung des Schülers. Es ist eine aktuelle Zustandsbeschreibung. Daher werden Diagnostiken auch durchgeführt, um Förderbedarfe jährlich zu überprüfen.
Diagnostik führt zu hochsensiblen Persönlichkeitsdaten. Wir achten hier sehr streng auf das Recht jedes Schülers auf die Geheimhaltung und die Schweigepflicht.

3 Förder- und Unterrichtsplanung (namentlich)

3.1 Förderpläne


Für jeden Schüler wird ein aktueller, individueller Förderplan erstellt. Jeder Förderplan enthält vier wichtige Bereiche:

 

  • Ist-Zustand (Stärken und Schwächen, Probleme und Erfolge eines Schülers werden hier beschrieben.),
  • Förderziele (In Abhängigkeit zum Ist-Zustand werden Ziele formuliert. Diese können kompensatorischer Natur sein, sich auf die Stärken beziehen oder darauf Schwächen zu minimieren, bzw. zu überwinden.),
  • Maßnahmen (Alles was notwendig und möglich ist, um die Ziele zu erreichen mit der klaren Benennung der jeweiligen Verantwortlichen.),
  • Evaluation und Beobachtungen (Im Laufe eines Schuljahres können sich Ziele verändern. In Team- und Beratungsgesprächen werden aktuelle Beobachtungen weitergegeben und im Förderplan festgehalten.),
  • Nachteilsausgleiche (Welche?, In welchen Fächern?, In welchem Umfang?)

Zusätzlich werden verbindliche Abmachungen und Beschlüsse im Förderplan festgehalten. Eltern, Schüler, Lehrer und schulexterne Förderung sind hier angesprochen und verabreden, welche Aufgaben zur Verwirklichung der Förderziele von ihnen zu leisten sind.
Erstellung, Evaluation und Fortschreibung von Förderplänen erfolgt in gemeinsamer Verantwortung der Klassenleitung und der sonderpädagogischen Lehrkraft unter der Federführung der sonderpädagogischen Lehrkraft.

 

3.2 Unterricht


Der Unterricht erfolgt auf der Grundlage der Richtlinien und Lehrpläne des jeweiligen Bildungsganges und der individuellen Lernausgangslage eines jeden Kindes. Unsere bisherigen Erfahrungen beziehen sich auf das Unterrichten von Schülern mit Förderschwerpunkten im Bereich Sprache, Emotionale und Soziale Entwicklung, Körperliche und Motorische Entwicklung und Lernen. Während die ersten drei Förderschwerpunkte für die Schüler bedeuten, dass sie nach den Vorschriften der Realschule bewertet und unterrichtet werden, gilt für den Förderschwerpunkt Lernen ein individueller Lehr- und Lernplan. Die sonderpädagogische Lehrkraft wird hier in allen Inklusionsklassen stundenweise in den Fächern Deutsch und Mathe eingesetzt. Es ist aber auch möglich, dass sie in einzelnen Nebenfächern die Fachlehrer unterstützt, bzw. einzelne Schüler begleitet. Wir in der HVRS sind der Meinung, dass Schwierigkeiten nicht an Förderschwerpunkte gebunden sind. Wenn Schüler Hilfe benötigen, kleinere Lerngruppen gebildet werden können, dann findet echte Unterstützung statt. Der Sonderpädagoge ist zum Zeitpunkt einer Doppelbesetzung  (Zwei Lehrkräfte im Unterricht) ebenso für alle Schüler Ansprechpartner, wie der Regelschulkollege sich um den oder die Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf kümmert.
Viele verschiedene Unterrichtsformen sind möglich, Bildung von Lerngruppen zu einem bestimmten Thema, Einzelförderung im gleichen Raum oder in Extraräumen, abwechselndes Unterrichten, gemeinsame Unterstützung aller Schüler in der Übungsphase.

  • team teaching

Lehrkräfte der allgemeinen Schule und sonderpädagogische Lehrkraft führen den Unterricht mit allen Schülerinnen und Schülern gemeinsam durch. Das kann heißen, dass sie gemeinsam oder abwechselnd die Führung übernehmen.

 

  • smedial teaching

Eine Lehrkraft unterrichtet die Gruppe von Schülerinnen und Schüler, die andere arbeitet mit denjenigen, die auf einem anderen Niveau operieren.

 

  • paupplemental teaching

Eine Lehrkraft führt die Unterrichtsstunde durch, die andere bietet zusätzliches Material und differenzierte Hilfen für diejenigen Schülerinnen und Schüler an, die den Stoff so nicht bewältigen können.

 

  • rerallel teaching

Jede Lehrkraft unterrichtet eine Klassenhälfte, beide beziehen sich auf dieselben Inhalte.

 

  • station teaching

Der Unterrichtsinhalt wird in zwei Bereiche aufgeteilt. Es werden zwei Gruppen gebildet, die zuerst von der einer, dann von der anderen Lehrkraft unterrichtet werden.

 

  • one teach - one drift

Eine der beiden Lehrkräfte übernimmt die primäre Unterrichtsverantwortung, die andere unterstützt Schülerinnen bzw. Schüler bei ihrer Arbeit, bei der Regulation ihres Verhaltens, bei der Verwirklichung ihrer kommunikativen Absichten.

 

  • one teach - one observe

Eine Lehrkraft übernimmt die primäre Unterrichtsverantwortung, die andere beobachtet.

 

Das Abstimmen der vielen kleinen Stellschrauben  für gelungenen Unterricht (Sitzplatz, Übungspensum, Lehrersprache, ritualisierte Rückmeldung und Konsequenzen bei Unterrichtsstörungen) ist die Vorrausetzung für den Erfolg jeden Schülers und insbesondere den Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf.
Im Bereich des Förderschwerpunktes Lernen ist in Abhängigkeit der möglichen Leistungen des Schülers eine Differenzierung soweit nötig gegeben. Eine beständige Lernbegleitung wäre nötig, ist hier aus organisatorischen Zwängen jedoch unmöglich.
Die sonderpädagogische Lehrkraft steht hier den Fachlehrern bei der Erstellung von differenzierendem Material oder in Fragen der Unterrichtsplanung unter dem Gesichtspunkt des Förderschwerpunktes Lernen zur Seite. Die eigentliche Unterrichtsplanung bleibt aber in der Verantwortung der Fachlehrer. Ausnahmen sind die Stunden, die der Sonderpädagoge auch im Unterricht anwesend ist. Hier übernimmt dieser (wenn nötig) die Planung und Vorbereitung des Lernstoffes für die oder den Schüler mit dem Förderschwerpunkt Lernen.
Fachliche Schwierigkeiten und sonderpädagogische Unterstützung gehen in den allermeisten Fällen Hand in Hand. Die sonderpädagogische Lehrkraft hat daher die hohe Verantwortung, sich in den Fächern Deutsch und Mathe (in Ausnahmen alle anderen Fächer) themenbezogen einzuarbeiten, um im Unterricht eine unterstützende oder auch leitende Funktion ausführen zu können.
Notwendige Vertretungsaufgaben sind bei uns so bemessen, dass die sonderpädagogische Förderung im ausgewogenen Verhältnis zu anderen Pflichtaufgaben der Schule betroffen sein kann.

 

3.3 Leistungsbewertung


Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf in den Förderschwerpunkten Emotionale und Soziale Entwicklung, sowie Sprache oder mit einer offiziellen Diagnose (z.B. Autistische Spektrumsstörung) werden grundsätzlich nach den Richtlinien der Realschule unterrichtet und bewertet. Ein wichtiges Mittel, um Chancengleichheit zu gewährleisten, ist der individuelle Nachteilsausgleich. Hierbei handelt es sich um Maßnahmen, die es den Schülerinnen und Schüler ermöglichen, mit ihren Klassenkameradinnen und Klassenkameraden gemeinsam zu lernen, ohne dass ihnen aus ihren Beeinträchtigungen ein Nachteil erwächst. Dies kann den Zugang zu einer Übungsaufgabe betreffen oder die Zeit, die für die Erledigung der Aufgabe gewährt wird. Stärken und Schwächen können durch Reduzierung oder zusätzliches Material berücksichtigt werden. Dabei ist die Zielgleichheit und der unabhängig vom Nachteilsausgleich angestrebte Realschulabschluss das gemeinsame Ziel.
Während der Klassenarbeiten kann eine sonderpädagogische Begleitung den Nachteilsausgleich auch in dieser Prüfungssituation gewährleisten und sicherstellen.
Der Nachteilsausgleich gleicht, wie der Name sagt, eine individuelle Beeinträchtigung aus. Dabei darf sich für die Schülerin, bzw. den Schüler kein Vorteil ergeben. Der Nachteilsausgleich wird von den Eltern beantragt und von der Klassenkonferenz genehmigt. Im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben sind mögliche Formen des Nachteilsausgleich: Zeitverlängerung in Testsituationen, Besprechen der Aufgabenstellung bei Sprachverständnisschwierigkeiten, sonderpädagogische Begleitung oder z.B. das Schreiben der Klassenarbeit in einem Extraraum.  
Das Recht auf einen Nachteilsausgleich ergibt sich nur über die offizielle Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfes (AOSF) oder durch eine offizielle Diagnosestellung durch einen Arzt, Psychiater oder Psychologen.
Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt Lernen haben einen individuellen Lehr- und Lernplan und bekommen keine Noten. Das Zeugnis ist ein Textzeugnis und beinhaltet die Unterrichtsinhalte, und die Leistungen in den jeweiligen Fächern. Weiterhin wird das Arbeits- und Sozialverhalten bewertet.


3.4 Individuelle Förderung


Wir fördern unsere Schülerinnen und Schüler individuell in ihrer Persönlichkeitsentwicklung und auf dem Weg zu ihrem erfolgreichen Schulabschluss. Dabei ist der Förderplan die Maßvorgabe für Lehrer, Eltern und Schüler. Gemeinsam und in ständigem Abgleich mit den Beobachtungen und Diagnosen im Unterricht und in den Pausen, legen wir mit den Schülern Ziele fest. Schülerinnen und Schüler mit zieldifferenter Förderung erhalten Förderpläne mit zusätzlichen fachlichen Zielen und Arbeitsbereichen. In Einzelförderung und Kleingruppen können fachliche Inhalte und besondere allgemeinere Bereiche wie Sprache, Lesen und Rechtschreibung gefördert werden. 
Natürlich wird auf aktuell auftretenden Gesprächsbedarf Rücksicht genommen. Nur hier können häufig schon Probleme im Keim gelöst werden.
Neben den Regeln und dem allgemeinen Vorgehen der Schule ist das Gespräch zwischen den Schülerinnen und Schülern und der sonderpädagogischen Lehrkraft oder der Regelschullehrkraft die einfachste und zugleich wichtigste Form der Förderung im Bereich des Förderschwerpunktes Emotionale und Soziale Entwicklung. Wir sind der festen Überzeugung, dass Verhaltensauffälligkeiten in der jeweiligen Situation und im Erleben der jeweiligen Schülerin, des Schülers einen Sinn ergeben. Es gilt diesen herauszufinden. Verhalten ist nicht gleich Charakter. Nur in einem vertrauensvollen Gespräch können die Gründe für vergangenes Verhalten geklärt und die Weichen für zukünftiges Verhalten gestellt werden.
Maßgeblich bei dieser Arbeit ist das Bemühen um eine tragfähige Arbeitsbeziehung zwischen Schüler und Sonderpädagogen. Gegenseitiges Vertrauen ist der Beginn aller Maßnahmen. Zugewandt, freundlich, in Respekt und Kenntnis der jeweiligen Vorraussetzungen agiert Sonderpädagogik mit Schülern, Eltern und Lehrern effektiv. Kritik am Verhalten gehört hier zur Natur eines Miteinanders, Kritik an der Person nicht. Dabei ist der flexible Umgang mit räumlichen und zeitlichen Grenzen innerhalb des Stundenplanes der sonderpädagogischen Lehrkraft wichtiger Bestandteil, um schnell und nachhaltig Lösungen für auftretende Probleme zu finden.  
In der Arbeit mit den Schülerinnen und Schülern gilt es, Schwächen zu kompensieren oder auszugleichen und Stärken auszubauen. Das Ziel ist ein zufriedenes Selbstwirksamkeitsgefühl des Schülers. Anschauliches, praktisches Lernmaterial, ein anderer Zugang in der Umgehung einzelner Schwierigkeiten. Das klärende Gespräch und das Aufzeigen anderer Perspektiven. Dies ist der tägliche sonderpädagogische Förderalltag.


3.5 Erziehung (Förderung und Soziales Umfeld)


Wir unterstützen unsere Schülerinnen und Schüler bei ihrer Entwicklung zu verantwortungsbewussten und sozialkompetent handelnden Persönlichkeiten.
In allen Klassen mit Schülern mit sonderpädagogischen Förderbedarf existieren Klassenräte. Diese Institution ist maßgeblich daran beteiligt, soziale Kompetenzen, eigene Freiheiten und fremde Bedürfnisse und Rechte in Einklang zu bringen. Das ICH und das WIR und in Beziehung das DU wollen in Waage gebracht werden. Ein schwieriger Weg für alle Kinder und Jugendlichen. Die Schülerinnen und Schüler erhalten Unterstützung, Konflikte selbst zu lösen, Einsichten in die Entstehung von Streitigkeiten zu erlangen und sie zukünftig zu verhindern. Im kleinen Rahmen erlernen sie die Grundpfeiler unserer demokratischen Gesellschaft und die Mechanismen und Regeln der demokratischen Meinungsfindung und Diskussion.
Darüber hinaus gibt es eine klassenübergreifende Möglichkeit der Streitschlichtung durch ausgebildete Schülerinnen und Schüler im Amt des „Streitschlichters“.
Wo es Regeln gibt, dort existieren Regelverstöße. Nur konsequentes Hinsehen und transparente Grenzen ermöglichen es Kindern und Jugendlichen in der Beziehung zum Gegenüber, den eigenen Weg im Miteinander zu finden. Klare Konsequenzen sind enorm wichtig, insbesondere für Schülerinnen und Schüler die hier ihre Schwierigkeiten haben. Ein starres Regelkorsett wird dabei den einzelnen Problemen nicht gerecht. Ein klares Gerüst dagegen schon. 

 

4  Elternarbeit (Soziales Umfeld)


Elternberatung im GU wird als gemeinsame Aufgabe gesehen. Diese wird dokumentiert und der Schülerakte beigefügt. Neben den offiziellen Elternsprechtagen, werden Eltern von Schülern mit Förderschwerpunkt kontinuierlich an der Förderplanung und den diagnostischen Schritten beteiligt. Eltern beantragen mit Hilfe des Sonderpädagogen den Nachteilausgleich. Sie werden beständig über Fortschritte und Vorkommnisse informiert. Insbesondere, wenn Schüler im Bereich Verhalten im Unterricht, Material, Hausaufgaben und Vorbereitung auf Leistungstests Schwierigkeiten haben, sind wir als Schule auf die Unterstützung der Eltern angewiesen. Verhaltensänderung ist eine Herausforderung, die nur gelingen kann, wenn alle Beteiligten durchgehend mithelfen und Ausdauer zeigen. So können z.B. Verstärkerpläne das Verhalten im Unterricht verbessern. Eltern müssen diese zu Hause aber auswerten und ihr Kind entsprechend belohnen. Dokumentationen der Hausaufgaben können helfen, genau an der Stelle anzusetzen, wo ein Schüler, eine Schülerin Schwierigkeiten hat, sich zu organisieren.

 

5 OGS (Soziales Umfeld, Förderung, Unterricht)


Neben den unterrichtlichen Herausforderungen, bestehen im Schulalltag auch die Anforderungen durch die Hausaufgaben. In der Hermann-Voss-Realschule besteht die Möglichkeit einer Übermittagsbetreuung mit warmer Mahlzeit und der Begleitung der täglichen Hausaufgaben. Das Team steht hier ebenfalls im engen Austausch mit der sonderpädagogischen Lehrkraft. Insbesondere die Hausaufgaben bergen ein hohes Konfliktpotential zu Hause. Mit Hilfe der OGS kann die Situation hier entspannt werden. Weiterhin haben die Schüler die Möglichkeit in einem freien aber moderat geschützten Rahmen soziale Kontakte zu Mitschülern zu pflegen.

 

6 Teamentwicklung (Unterricht und Förderung)


Wir arbeiten effizient und zielorientiert als Team in einer freundlichen und vertrauensvollen Arbeitsatmosphäre. Dies ermöglicht fächerübergreifende Absprachen und den Austausch von wichtigen diagnostischen Beobachtungen. Hier werden Förderpläne besprochen und aktualisiert. Maßnahmen und Nachteilsausgleiche festgelegt und Elterngespräche vorbereitet.  Dabei gilt das Inklusionsprinzip in alle Richtungen. Natürlich profitieren alle Schüler und nicht nur die mit sonderpädagogischem Förderbedarf von dieser engen Absprache. Alle zwei Wochen gibt es die Möglichkeit an einem Nachmittag aktuelle Belange mit wechselnden Teammitgliedern zu besprechen und von der gegenseitigen Fachkompetenz zu profitieren. Fallberatung und Fachkonzepte können abgestimmt und durchgeführt werden.
Seit mehreren Jahren besuchen unsere Kolleginnen und Kollegen regelmäßig Fortbildungen zu einzelnen Störungsbildern, inklusivem Unterricht und heterogenen Lerngruppen.
Unsere pädagogischen Tage fanden ebenfalls unter anderem auch zu diesem Thema statt.
Weiterhin bietet unser Sonderpädagoge immer wieder zu einzelnen Syndrombildern, wie dem Autismus, Stottern oder spezifischen Verhaltensmodifikationsmethoden interne Fortbildungen an.

 

6.1 Beratung durch die Sonderpädagogin/ den Sonderpädagogen


Regelmäßige kollegiale Beratung ist die Grundvorrausetzung und wichtigstes Aufgabengebiet auf dem Weg der Inklusion. Da Zweitbesetzung im Schulalltag eher die Ausnahme sind, müssen sich alle an der Förderung beteiligten Kräfte austauschen. In unserem Kollegium besteht ein teamorientiertes Miteinander und kurze Absprachen sind jederzeit möglich und gewünscht.

 

6.2 Vernetzung und Kooperation


Die Schule steht in Zusammenarbeit mit der Förderschule Hückeswagen (Erich-Kästner), der angrenzenden Hauptschule Wipperfürth (Konrad-Adenauer) und den umliegenden Jugendämtern, sowie der Kinder- und Jugendberatung (Herbstmühle). Unser Sonderpädagoge koordiniert mit Kollegen und Schulleitung die Fragen und Antworten, die auf dem Weg der Inklusion zu stellen und zu beantworten sind.

Darüber hinaus findet schon seit Jahrzehnten eine enge Kooperation in Form einer Arbeitsgemeinschaft mit der Anne-Frank-Schule statt.

 

6.3 Koordination in den Übergängen


Nach der Realschule soll die Begleitung nicht enden, wenn sie denn noch erforderlich ist. Im Übergang zu Gymnasium, Berufsschule oder der berufsvorbereitenden Maßnahmen gibt es mittlerweile eine Vielzahl an Graden der Unterstützung. Wir kümmern uns zusammen mit den Schülern und den Eltern darum, den Übergang so reibungslos wie möglich zu gestalten.

Genauso beginnt die Begleitung nicht erst, wenn Schüler mit Förderschwerpunkt im 5. Jahrgang zu uns kommen. Unsere Sonderpädagogen und auch die künftigen Klassenlehrer besuchen Klassen und Schüler in den jeweiligen Grundschulen und beraten sich vor Ort mit den Klassenlehrern.

 

7 Rahmenbedingungen (Unterricht und Förderung)

  • Zugang zu Diagnose- und Fördermaterial
  • ein spezieller Raum mit entsprechender Ausstattung
  • Budget zur Anschaffung von Fördermaterial
  • Kontinuität in der Lehrerbesetzung
  • Vertretungskonzept, welches berücksichtigt, dass die Lehrkräfte die Klassen kennen
  • HIS-Raum als feste und kontinuierliche Regel bei vergessenen Hausaufgaben
  • T-Raum als feste und kontinuierliche Regel bei massiven Unterrichtsstörungen