LRS-Förderung

 

Die Förderung von Schülerinnen und Schülern (SuS) mit LRS (Lese-Rechtschreibschwäche/-störung) ist im Rahmen schulischer Fördergruppen möglich. Die Unterstützung durch die Eltern ist jedoch häufig ebenfalls erforderlich und in Einzelfällen bedürfen diese SuS außerschulischer Förderung, denn diese wird in der Regel als Einzeltherapie durchgeführt, während innerschulisch Fördergruppen gebildet werden. Die Eltern erhalten bei Bedarf eine Information über außerschulische Fördermöglichkeiten.

 

Diagnose

 

  1. Falls bereits vorhanden, legen Eltern bei der Anmeldung und Aufnahme des Kindes ein Gutachten eines Kinderpsychologen/ Schulpsychologen oder einer vergleichbaren Institution vor, die eine LRS diagnostiziert haben.
  2. Nach der Korrektur der ersten Klassenarbeit werden alle SuS (außer denen, die bereits eine Diagnose vorlegen konnten) im Klassenverband auf eine Rechtschreibschwäche getestet. Die Deutschlehrerinnen und Deutschlehrer legen nun mit Hilfe der Testergebnisse und den Rechtschreibleistungen aus der ersten Klassenarbeit fest, ob:
  • eine LRS vorliegt oder
  • keine LRS vorliegt.

Wird eine LRS bestätigt, erhalten die SuS eine Zusatzförderung (siehe unten) und den gesetzlichen Nachteilsausgleich in den Fächern Deutsch und Englisch (zum Beispiel Zeitverlängerung und / oder Nichtbewertung der Rechtschreibfehler). Wichtig: In den Klassenstufen 5,6 und 7 ist es zwingend erforderlich, dass die SuS mit LRS an der Förderung in der Schule teilnehmen ODER eine außerschulische Förderung nachweisen können. Der Nachteilsausgleich kann nur gewährt werden, wenn eine Förderung stattfindet.

 

  3.  Im zweiten Halbjahr der Klasse 6 wird im Zuge einer Verlaufskontrolle ein weiterer Test

             durchgeführt. Auch in diesem Fall entscheiden die Deutschlehrerinnen und Deutschlehrer:

 

  • ob eine LRS weiterhin vorliegt oder
  • keine LRS mehr besteht.

SuS, bei denen weiterhin eine LRS vorliegt, können an dem Förderkurs der Stufe 7 teilnehmen und erhalten weiterhin den Nachteilsausgleich. Wird sich gegen die schulische Förderung entschieden, muss ein Nachweis über eine externe Förderung vorgelegt werden, damit der Nachteilsausgleich weiterhin gewährt werden kann.

 

Die zusätzliche Förderung in Jahrgang 5,  6 und 7


In den Jahrgängen 5,6 und 7 wird die Rechtschreibförderung in zusätzlichen Förderstunden praktiziert. Die SuS arbeiten mit speziellen Arbeitsheften. Die Bereiche Konzentration, Lesen, Textverständnis und Rechtschreibung werden trainiert.

 

Weitere und ausführlichere Informationen sind im LRS-Erlass NRW zu lesen: LRS-Erlass