LRS-Förderung an unserer Schule

Kinder, die beim Lesen und/oder Schreiben besondere Unterstützung benötigen, fördern wir gezielt, um ihre Fähigkeiten nachhaltig zu stärken. Unsere Schule bietet hierfür ein umfassendes Konzept, das sowohl eine sorgfältige Feststellung als auch eine individuelle Förderung umfasst.

Die Unterstützung durch die Eltern ist jedoch häufig ebenfalls erforderlich und in Einzelfällen bedürfen diese SchülerInnen außerschulischer Förderung, denn diese wird in der Regel als Einzeltherapie durchgeführt, während innerschulisch Fördergruppen gebildet werden. 

1. Feststellung einer möglichen LRS

Es gibt zwei Wege, wie eine mögliche LRS bei uns festgestellt werden kann:

Möglichkeit 1: Gutachten durch externe Fachstellen:

Liegt bereits ein Gutachten eines Kinder- oder Schulpsychologen oder eines vergleichbaren Instituts vor, sollen Eltern dieses bei der Anmeldung bzw. Aufnahme des Kindes vorlegen. Dieses Gutachten wird von der Schule anerkannt.

Möglichkeit 2: Schulinternes Verfahren

Beim Korrigieren der ersten Klassenarbeit prüfen die Deutschlehrerinnen und Deutschlehrer die Arbeit auf Hinweise, die auf zusätzlichen Förderbedarf im Bereich Lesen und Schreiben hindeuten. Kinder, bei denen solche Hinweise bestehen, nehmen anschließend an einem standardisierten Test teil, den die Schule durchführt. Auf Grundlage dieses Tests erhalten die Eltern ein Schreiben, in dem festgehalten wird, ob eine Förderung im Bereich LRS empfehlenswert ist.

 

2. Entscheidung der Eltern über die Förderung

Wenn eine Förderung sinnvoll erscheint, entscheiden die Eltern, ob ihr Kind an der schulischen LRS-Förderung teilnehmen soll:

-Teilnahme an der schulischen Förderung in den Jahrgängen 5, 6 und 7: Die Kinder werden in Gruppen unterrichtet. Je nach Anzahl der Teilnehmenden kann die Förderung wöchentlich oder im Zwei-Wochen-Rhythmus stattfinden, um eine individuelle Förderung sicherzustellen. Die SchülerInnen arbeiten mit speziellen Arbeitsheften. Die Bereiche Konzentration, Lesen, Textverständnis und Rechtschreibung werden trainiert.

-Keine Teilnahme an der schulischen Förderung: Möchten die Eltern die schulische Förderung nicht in Anspruch nehmen, ist für einen möglichen Nachteilsausgleich eine externe Förderung zwingend erforderlich. Sollte das auch nicht gewünscht sein, verfällt der Nachteilsausgleich.

 

3. Verlaufskontrolle

Im zweiten Halbjahr der Klasse 6 führen wir eine weitere Überprüfung durch, um zu sehen, wie sich die Fähigkeiten der Kinder entwickelt haben. Anschließend wird festgestellt, ob weiterhin Förderbedarf besteht oder ob die Förderung erfolgreich abgeschlossen werden kann.

 

Besonderheiten in den Jahrgängen 9 und 10

 Da beide Jahrgänge zu einem Abschluss führen können, gelten die selben Regeln bezüglich des Nachteilsausgleichs wie in der Abschlussprüfung (ZP 10). Das bedeutet, dass nur noch eine Zeitverlängerung gewährt werden kann, die Rechtschreibfehler werden normal bewertet

 

Weitere und ausführlichere Informationen sind im LRS-Erlass NRW zu lesen: LRS-Erlass